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Öffnungszeiten

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08.00 – 16.00 Uhr

08.00 – 12.00 Uhr

14.00 – 18.30 Uhr

08.00 – 12.00 Uhr

10.00 – 12.00 Uhr

* nur in geraden Kalenderwochen

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An-, Um - und Abmeldung

 

♦ Eine Anmeldung ist nötig, wenn Sie erstmals mit Haupt- oder Nebenwohnung nach Eichenzell ziehen.

♦ Eine Ummeldung ist ein Umzug innerhalb von Eichenzell.

♦ Eine Abmeldung ist erforderlich, wenn Sie ins Ausland verziehen oder eine Nebenwohnung aufgeben.

♦ Ein Statuswechsel ist die Änderung eines Hauptwohnsitzes in eine Nebenwohnung oder umgekehrt.

Die Änderung Ihres Wohnsitzes übernimmt für Sie das Bürgerbüro. Falls nötig melden wir Ihren bisherigen Wohnsitz für Sie ab.

Für Ihre Wohnsitzänderung in Eichenzell bitten wir Sie, persönlich vorzusprechen. Ehegatten können die Wohnsitzänderung für die gesamte Familie vornehmen.

Wenn künftig nicht (mehr) beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt, ist seit dem 01.11.2015 eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vorzulegen.

Nach den gesetzlichen Grundlagen ist Ihre neue Wohnung spätestens zwei Wochen nach dem tatsächlichen Bezug anzumelden. Eine Wohnungsgeberbestätigung ist vorzulegen!

Bitte beachten Sie bei einem Zuzug aus dem Ausland, dass neben der Angabe des Zuzugsstaates unbedingt die Nennung der letzten inländischen Adresse erfolgen muss, sofern in der Vergangenheit bereits eine Meldeadresse in Deutschland existierte.

Haupt- oder Nebenwohnsitz in Eichenzell?

Die Hauptwohnung einer volljährigen, nicht verheirateten Person ist die Wohnung an der sie sich überwiegend aufhält, da sie z.B. von dieser Wohnung zu ihrer Arbeitsstelle geht. Der Hauptwohnsitz von verheirateten, nicht getrennt lebenden Personen ist der Hauptwohnsitz der Familie. Eine Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung.

Abmeldung einer Haupt- oder Nebenwohnung

Sie können Ihren Wohnsitz abmelden, wenn keine weitere Wohnung in Deutschland besteht und Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen möchten. Zur Abmeldung ist die Vorlage eines Ausweisdokuments erforderlich.

Nebenwohnsitze können seit dem 01.11.2015 ausschließlich bei der Meldebehörde Ihres aktuellen Hauptwohnsitzes abgemeldet werden.

Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie innerhalb von Eichenzell umziehen benötigen wir die folgenden Unterlagen:

♦ Personalausweise und Reisepässe bzw. Ausweisdokumente aller umzumeldenden Personen

♦ Wohnungsgeberbestätigung

♦ Ihre Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kfz-Schein) wenn Sie innerhalb des Landkreises Fulda umgezogen sind (falls vorhanden)

♦ Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich!

Wenn Sie erstmals nach Eichenzell ziehen oder Ihre bisherige Nebenwohnung in Eichenzell zum Hauptwohnsitz erklären möchten (Statuswechsel), sind folgende zusätzliche Unterlagen erforderlich:

- Geburtsurkunden von Kindern, für die bisher kein Ausweisdokument ausgestellt wurde

- Falls kein Deutscher Personalausweis vorgelegt werden kann, ist unter Umständen ist Vorlage einer Meldebestätigung der bisherigen Meldebehörde erforderlich!

Gebühren

Alle Wohnsitzänderungen sind kostenlos.

Die Änderung des Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kfz-Schein) kostet je Dokument 10,80 Euro.

 

 


Vollmacht (Einverständniserklärung) zur Anmeldung eines Kindes

Wohnungsgeberbestätigung

Ansprechpartner/innen:

Gerlinde Schnopp

Telefon: 06659 / 979-40

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Ramona Schmitt

Telefon: 06659 / 979-0

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Tabea Hofmann

Telefon: 06659 / 979-41

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Katja Bolz

Telefon:  06659 / 979-42

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