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Einleitung eines formellen Wegeeinzugsverfahrens sowie Beteiligung der Öffentlichkeit zu einem Teilstück der gemeindlichen Wegeparzelle Gemarkung Rothemann, Flur 24, Flurstück 38/1 mit einer Größe von 230,00 m²
Wegeeinziehung gemäß § 6 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eichenzell hat in Ihrer Sitzung am 02.05.2024 die Durchführung eines förmlichen Wegeeinzugsverfahrens gemäß § 6 hessisches Straßengesetz (HStrG) beschlossen.
Das Wegeeinzugsverfahren umfasst das Flurstück Gemarkung Rothemann, Flur 24, Flurstück 38/1, mit einer Größe von 230,00 m². Die genaue Lage ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Sachdarstellung:
Bei der ca. 230,00 m² großen Fläche handelt es sich um einen Teil eines ehemaligen, landwirtschaftlich genutzten Wirtschaftsweges. Eine Bedeutung für den landwirtschaftlichen Verkehr hat der Wirtschaftsweg heute nicht mehr. Da diese Fläche die Bedeutung für den öffentlichen Verkehr verloren hat, beabsichtigt die Gemeinde Eichenzell, einem Teil dieser Fläche die Eigenschaft einer öffentlichen Verkehrsfläche gemäß § 2 des hessischen Straßengesetzes (HStrG) zu entziehen.
Bekanntmachung:
Die Absicht der Einziehung der o.g. Wegeparzelle Gemarkung Rothemann, Flur 24, Flurstück 38/1 wird hiermit gemäß § 6 Abs. 2 des hessischen Straßengesetzes (HRstG) mindestens drei Monate vor Inkraft-Treten der Wegeeinziehung öffentlich bekannt gemacht. Die Wegeeinziehung soll zum 31.10.2024 In Kraft treten.
Einsichtnahme:
Gemäß § 6 Abs. 3 des hessischen Straßengesetzes ist Gelegenheit zur Einsichtnahme zu geben. Die Verfahrensunterlagen mit der Darstellung der einzuziehenden Verkehrsfläche liegen in der Zeit vom
02.06.2024 bis 31.10.2024
In der Gemeindeverwaltung Eichenzell (Bauverwaltung), Schlossgasse 7 A, 36124 Eichenzell zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
Montag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und
Mittwoch von 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr,
sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag oder arbeitsfreier Tag fällt. Bei Bedarf ist mit Terminvereinbarung eine Einsichtnahme auch außerhalb der Sprechzeiten möglich. Terminvereinbarung unter Tel.-Nr. 06659/979-164.
Während der Beteiligungsfrist hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über das Wegeeinzugsverfahren zu informieren, die Planung mit dem zuständigen Mitarbeiter zu erörtern und sich dazu mündlich oder schriftlich zu äußern; wünscht ein Bürger die Protokollierung seiner Äußerung, so kann dies geschehen.
Im betreffenden Zeitraum können von jedermann Stellungnahmen auch E-Mail bei der Gemeinde Eichenzell (bauleitplanung@eichenzell.de) unter Angabe des Betreffs „Wegeeinziehung Rothemann“, oder auf dem Postweg vorgebracht werden.