Bebauungsplan Nr. 11, Ortsteil Rothemann "Bereich zwischen Kerzeller Straße und am Langen Rasen"
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eichenzell hat in ihrer Sitzung am 15.02.2024 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 11, Ortsteil Rothemann „Bereich zwischen Kerzeller Straße und am Langen Rasen" erneut öffentlich auszulegen.
Planungsziel:
In der westlichen Ortslage des Ortsteils Rothemann befindet sich, abgegrenzt durch die Straße am Langen Rasen im Norden und der Kerzeller Straße im Süden ein weitgehend bebautes Wohngebiet. Der bisher rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 5 „An der Kerzeller Straße“ entspricht nicht mehr den baulichen Realitäten und lässt ein zeitgemäßes Bauen nicht mehr zu. Er soll daher überplant werden, um weiterhin für die Ortsentwicklung bereits erschlossenes Bauland bereitzustellen. Mittelfristig ist zu erwarten, dass viele Gebäude an die Anforderungen des modernen Wohnens angepasst werden. Im Laufe der Jahre sind an vielen Gebäuden Veränderungen vorgenommen worden, die teilweise nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplans übereinstimmen und für die Befreiungen erteilt wurden.
Auf Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen wurde der Entwurf überarbeitet und liegt zur erneuten Stellungnahme aus.
Plangebiet:
Der Geltungsbereich liegt in der Flur 18 in der Gemarkung Rothemann. Er wird begrenzt:
- im Norden durch die südliche Begrenzung der Haimbuchstraße (46/2) und die südliche Begrenzung der Flurstücke 33/17, 33/18, 33/19, 33/22 und 33/23,
- im Westen durch die östliche Begrenzung der Straße „Am Diechbornsgraben“ (53/1) und die westliche Grenze des Flurstückes 3/1,
- im Süden durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 129/1, 130, 131, 132, 133, 134, 135, 136, 137 und 138.
- im Osten durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 10/22 und 129/1, durch die östliche Begrenzung der Straße „An den Sträuchern“ (38), durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 115, 114/1, durch die östlichen Begrenzungen der Straßen „Am Honigbaum“ (110/1) und „Am langen Rasen (76/1) sowie die östliche Begrenzung des Flurstücks 74.
Öffentliche Auslegung:
Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11, Ortsteil Rothemann, „Bereich zwischen Kerzeller Straße und am Langen Rasen“ liegt einschl. der Begründung mit Umweltbericht zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom
26. Februar 2024 bis einschl. 31. März 2024
im Treppenhaus der Gemeindeverwaltung Eichenzell, Bauverwaltung, Schlossgasse 7 A, 36124 Eichenzell, während der nachfolgend genannten Dienststunden öffentlich aus:
Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
Montag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und
Mittwoch von 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr,
sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag oder arbeitsfreier Tag fällt. Bei Bedarf ist mit Terminvereinbarung eine Einsichtnahme auch außerhalb der Sprechzeiten möglich. Terminvereinbarung unter Tel.-Nr. 06659/979-0.
Während der Beteiligungsfrist hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die anstehende Planung, insbesondere ihre Ziele, Zwecke und Auswirkungen zu informieren, die Planung mit dem zuständigen Mitarbeiter zu erörtern und sich dazu mündlich oder schriftlich zu äußern; wünscht ein Bürger die Protokollierung seiner Äußerung, so kann dies geschehen.
Im betreffenden Zeitraum können von jedermann Stellungnahmen auch per E-Mail bei der Gemeinde Eichenzell (bauleitplanung@eichenzell.de) oder bei dem zuständigen Planungsbüro (info@piorkowsky-stadtplanung.de) unter Angabe des Betreffs „BBP Nr. 11, Rothemann – Kerzeller Straße“, vorgebracht werden.
Umweltbezogene Stellungnahmen:
Es liegen folgende, nach Einschätzung der Gemeinde Eichenzell wesentlichen umweltbezogenen Unterlagen zur Einsichtnahme vor:
[1] Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 11, OT Rothemann „Bereich zwischen Kerzeller Straße und Am Langen Rasen“, Gemeinde Eichenzell.
[2] Landschaftsplan der Gemeinde Eichenzell, online abrufbar auf der Seite der Gemeinde Eichenzell – Feld „Bauen und Wohnen“
[3] Stellungnahme des FD Natur und Landschaft des Landkreises Fulda vom 18.09.2023
[4] Stellungnahme der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz vom 25.09.2023
[5] Abwägungsprotokoll der ersten Beteiligungsrunde gemäß § 3 (2) BauGB sowie § 4 (2) BauGB
Hinweise:
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Eichenzell deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4 a Abs. 6 BauGB).
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4 b BauGB wurden dem Planungsbüro Englert-Piorkowsky, Forssmanssweg 15, 30627 Hannover, übertragen. Das Büro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.
Planzeichung zum Bebauungsplan Nr. 11, OT Rothemann "Bereich zwischen Kerzeller Straße und Am Langen Rasen"
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 11, OT Rothemann "Bereich zwischen Kerzeller Straße und Am Langen Rasen"
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 11, OT Rothemann "Bereich zwischen Kerzeller Straße und Am Langen Rasen"
Öffentliche Bekanntmachung Eichenzeller Nachrichten Nr.8/2024
Abwägungsprotokoll gemäß § 3 (2) BauGB sowie § 4 (2) BauGB
Umweltrelevante Stellungnahmen