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Schallschutzfensterprogramm

Fortsetzung des Förderprogrammes zur Gewährung von Zuschüssen zur Durchführung von Schallschutzmaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden und Grundstücken

In unserer flexiblen und mobilen Welt hat das Verkehrsaufkommen und somit auch der Verkehrslärm in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Tagtäglich sind wir ihm ausgeliefert. Verkehrslärm gehört mittlerweile zu den bedeutendsten Umweltbeeinträchtigungen in unserem dicht besiedelten und verkehrsreichen Land.

Studien und Untersuchungen zeigen, dass dauerhafte Lärmbelastungen z.B. ein potenzieller Risikofaktor für Herz-Kreislauf-Erkrankungen darstellt.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eichenzell setzt sich mit der Thematik „Verkehrslärm“ schon jahrelang auseinander mit dem Ziel, eine Verbesserung der Lärmsituation in besonders stark belasteten Gebieten zu erreichen.

Die Gemeindevertretung hat deshalb am 22. März 2012 beschlossen, Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zur Durchführung von Schallschutzmaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden und Grundstücken zu erlassen. Das Programm war befristet bis zum 31. Dezember 2022.

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 30. März 2023 wurde beschlossen, dieses freiwillige Programm bis zum 31. Dezember 2024 fortzusetzen.

Wir empfehlen, bei geplanten Modernisierungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Austausch  von Fenstern bzw. der Errichtung von aktivem Schallschutz in Form von Wänden bestehen, sich mit der Gemeindeverwaltung Eichenzell - Bauverwaltung, Frau Vanessa Kessler, Tel. 06659 979-63 oder E-Mail: vanessa.kessler@eichenzell.de, in Verbindung zu setzen, um eine evtl. Bezuschussung im Vorfeld abzuklären.

Einen Antrag sowie die Richtlinien können Sie nachstehend downloaden.

 


Antrag auf Zuschuss für Schallschutzmaßnahmen

Richtlinien Bezuschussung Schallschutzmaßnahmen

Ansprechpartner/innen:

Vanessa Kessler

Telefon: 06659 / 979-63

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