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Schiedsamt

Die Aufgabe des Schiedsamtes - die außergerichtliche Streitschlichtung – nehmen Schiedsfrauen und Schiedsmänner wahr.
Sie werden auf Vorschlag der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt und nach der Wahl von der Leitung des zuständigen Amtsgerichts bestätigt. Die Schiedspersonen sind nach ihrer Persönlichkeit zur Streitschlichtung besonders befähigt. Sie arbeiten Streit schlichtend, geduldig und sachlich. Es gelingt dadurch häufig, den sozialen Frieden wieder herzustellen und gemeinsam einen Kompromiss zu erarbeiten, mit dem beide Seiten gut leben können.
Die Gebühren für eine Schlichtungsverhandlung sind im Verhältnis zu denen eines gerichtlichen Verfahrens niedrig.

Der Schiedsmann hat keine festen Sprechzeiten. Eine persönliche Vorsprache ist ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung im Sitzungszimmer des  Eichenzeller Schlösschens, nicht aber unter der  Privatanschrift des Schiedsmannes möglich.

Bitte beachten Sie, dass der Schiedsmann ehrenamtlich tätig ist und tagsüber seinem Beruf nachgeht. Hinterlassen Sie bitte ggf. eine telefonische Nachricht auf der Mailbox, der Schiedsmann wird Sie zurückrufen.  

Das Schiedsamt leistet keine Rechtsberatung, sondern ist eine Schlichtungsstelle. Für Rechtsberatungen wenden Sie sich bitte an die Rechtsanwaltschaft oder an das Amtsgericht Fulda, Tel.: (0661) 924-2390 (Rechtsberatungsstelle).


Antrag auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens gemäß § 14 Hessisches Schiedsamtsgesetz (HSchAG)

Ansprechpartner/innen:

Joachim Ofenstein

Schiedsmann

Telefon: 0152 54283242 (privat)

Hans-Dieter Köhler

Stellv. Schiedsmann

Telefon: 06659 91 81 940 oder Mobil 0172 63 67 260

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