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Kinderrabatt Baugrundstück

Die Gemeinde Eichenzell hat mit dem sogenannten "Kinderrabatt" ein Instrument geschaffen, um gezielt jungen, kinderreichen Familien beim Schritt zum Eigenheim unter die Arme zu greifen.

Beim Erwerb eines gemeindlichen Wohnbaugrundstückes wird ein Kinderrabatt in Höhe von 2.000,00 € pro im Haushalt lebenden, minderjährigen Kind gewährt. 

 

Voraussetzung für die Gewährung des Kinderrabattes:

  • Der/Die Antragsteller/in muss zum Zeitpunkt des Grundstückskaufs seit mindestens drei Jahren mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Eichenzell gemeldet sein. Kinder, die bei Grundstückskauf noch keine drei Jahre alt sind, müssen mindestens seit Geburt mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Eichenzell gemeldet sein. 
  • Der/Die Antragsteller/in sowie alle Kinder, für die Kinderrabatt beantragt wird, müssen mit Hauptwohnsitz in der neuen Adresse gemeldet werden. Dies ist durch Vorlage einer amtlichen Meldebescheinigung nachzuweisen. 

Der Antrag kann frühestens bei Baubeginn gestellt werden und wird nur für Kinder unter 18 Jahren gewährt. Der Rabatt wird nach Vorlage der Fertigstellungsanzeige der Bauaufsicht und der amtlichen Meldebescheinigung ausgezahlt. 
 

 

 


Antragsformular

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Ansprechpartner/innen:

Nico Schleicher

Leiter Bauverwaltung

Telefon: 06659 / 979-65

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Vanessa Kessler

Telefon: 06659 / 979-63

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