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Winterdienst auf Gehwegen

Aufgrund der gemeindlichen Straßenreinigungssatzung sind die Bürgerinnen und Bürger gesetzlich dazu verpflichtet, die öffentlichen Straßen zu reinigen. Zu dieser Reinigungspflicht zählt auch der Winterdienst auf Gehwegen. Auf dieser Seite finden Sie sowohl die Straßenreinigungssatzung als auch weitere Erläuterungen zum Winterdienst als PDF-Download.

Ansprechpartner/innen:

Thomas Gernhardt

Leiter Ordnungsamt

Telefon: 06659 / 979-87

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Bianca Goldman

Telefon: 06659 / 979-84

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Nico Schleicher

Leiter Bauverwaltung

Telefon: 06659 / 979-65

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