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Veröffentlichung des Wärmeplans im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung und auf Grundlage des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG)
Aufgrund des Wärmeplanungsgesetztes sind Gemeinden mit 100.000 oder weniger Einwohnern gesetzlich verpflichtet, spätestens bis zum Ablauf des 30. Juni 2028 einen Wärmeplan zu erstellen. Wegen der damals hohen Förderquote von 90% und der prognostizierten Knappheit an Anbietern wurde das Projekt bereits früher gestartet. Ein Förderantrag wurde im Rahmen der Kommunalrichtlinie eingereicht und bewilligt.
Beauftragt mit der Erstellung des kommunalen Wärmeplans wurde das externe Ingenieurbüro für Energieberatung ieb aus Offenbach in Zusammenarbeit mit der Energieagentur Mittelrhein aus Neuwied.
Der Wärmeplan enthält keine Verpflichtung für Bürgerinnen und Bürger, etwas an den vorhandenen Heizsystemen zu verändern. Er dient als strategische Orientierung für zukünftige Entscheidungen bei der Wärmeversorgung und legt offen, welche Art der Wärmeversorgung in unterschiedlichen Gebieten möglich wäre. Im Nachgang und in Zusammenarbeit mit dem Energieversorger können auf Basis des Wärmeplans Machbarkeitsstudien vorgenommen werden.
Einsichtnahme im Internet:
Der Wärmeplan kann am Ende dieser Seite heruntergeladen und eingesehen werden.