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Öffentliche Auslegung des Wärmeplans im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung und auf Grundlage des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG)
Aufgrund des Wärmeplanungsgesetztes sind Gemeinden mit 100.000 oder weniger Einwohnern gesetzlich verpflichtet, spätestens bis zum Ablauf des 30. Juni 2028 einen Wärmeplan zu erstellen. Wegen der damals hohen Förderquote von 90% und der prognostizierten Knappheit an Anbietern wurde das Projekt bereits früher gestartet. Ein Förderantrag wurde im Rahmen der Kommunalrichtlinie eingereicht und bewilligt.
Beauftragt mit der Erstellung des kommunalen Wärmeplans wurde das externe Ingenieurbüro für Energieberatung ieb aus Offenbach in Zusammenarbeit mit der Energieagentur Mittelrhein aus Neuwied.
Der Wärmeplan enthält keine Verpflichtung für Bürgerinnen und Bürger, etwas an den vorhandenen Heizsystemen zu verändern. Er dient als strategische Orientierung für zukünftige Entscheidungen bei der Wärmeversorgung und legt offen, welche Art der Wärmeversorgung in unterschiedlichen Gebieten möglich wäre. Im Nachgang und in Zusammenarbeit mit dem Energieversorger können auf Basis des Wärmeplans Machbarkeitsstudien vorgenommen werden.
Die gesetzliche Grundlage für die öffentliche Auslegung findet sich in § 13 Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz.
Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme wird festgesetzt auf den 11. Juni 2026.
Öffentliche Auslegung:
Der Entwurf des Wärmeplans liegt zu jedermanns Einsicht bis einschl. 11. Juni 2026 im Treppenhaus der Gemeindeverwaltung Eichenzell, Bauverwaltung, Schlossgasse 7 A, 36124 Eichenzell, während der nachfolgend genannten Dienststunden öffentlich aus:
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
Montag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und
Mittwoch von 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr,
sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag oder arbeitsfreier Tag fällt. Bei Bedarf ist mit Terminvereinbarung eine Einsichtnahme auch außerhalb der Sprechzeiten möglich. Terminvereinbarung unter Tel.-Nr. 06659 979-168. Während der Beteiligungsfrist hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über den Wärmeplan, insbesondere die damit verbundenen Ziele, Zwecke und Auswirkungen zu informieren, die Planung mit dem zuständigen Mitarbeiter zu erörtern und sich dazu mündlich oder schriftlich zu äußern; wünscht ein Bürger die Protokollierung seiner Äußerung, so kann dies geschehen. Die Abgabe einer Stellungnahme kann mit einer E-Mail an klimaschutz@eichenzell.de erfolgen. Die Abgabe der Stellungnahme ist auch auf dem Postweg möglich.
Einsichtnahme im Internet:
Der Entwurf des Wärmeplans kann am Ende dieser Seite heruntergeladen und eingesehen werden.
Hinweise:
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Wärmeplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Eichenzell deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Beteiligungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.