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TenneT ist als Übertragungsnetzbetreiberin nach § 11 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet, ein sicheres, zuverlässiges und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz diskriminierungsfrei zu betreiben, zu warten und bedarfsgerecht zu optimieren, zu verstärken und auszubauen. In diesem Zusammenhang erfolgt die Netzverstärkung zu der bestehenden 380-kV-Bestandsleitung zwischen den Umspannwerken Mecklar (Hessen) und Dipperz (Hessen) (Abschnitt A) und der Neubau einer 380-kV-Leitung zwischen den Umspannwerken Dipperz (Hessen) und Bergrheinfeld/West (Bayern) (Abschnitt B).
Im Abschnitt B befindet sich das Vorhaben in Vorbereitung der Unterlagen für die Einreichung der Planfeststellungsunterlagen Mitte desjahres 2026. Die antragsgegenständlichen Baugrunduntersu-chungen betreffen den Abschnitt Dipperz-Bergrheinfeld (Abschnitt B).
Zur Verwirklichung ihres gesetzlichen Auftrags zum Netzausbau und zur weiteren Vorbereitung der Planung und der Baudurchführung muss TenneT verschiedene Vorarbeiten im Sinne des § 44 EnWG durchführen (u.a. Kernbohrungen, Kleinrammbohrungen und schwere Rammsondierungen), die von den Grundstückseigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten gern. § 44 Abs. 1 EnWG zu dulden sind.
Die notwendigen Vorarbeiten müssen unter anderen in der Gemeinde Eichenzell durchgeführt werden. Den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten (z.B. Pächtern) der betroffenen Grundstücke müssen Vorarbeiten gern. § 44 Abs. 1 Satz 1 EnWG i.V.m. § 44 Abs. 2 EnWG mindestens zwei Wochen vor dem vorgesehenen Zeitpunkt unmittelbar oder durch ortsübliche Bekanntmachung in den Gemeinden, in denen die Vorarbeiten durchzuführen sind, bekannt gegeben werden.
Die Unterlagen finden Sie Hier:
Gemeinde Eichenzell
Bauverwaltung
Schlossgasse 7a
36124 Eichenzell