Öffentliche Bekanntmachung
Einladung zur Teilnehmerversammlung mit
Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
des Flurbereinigungsverfahrens Neuhof-Nord-A 66
Im Flurbereinigungsverfahren Neuhof-Nord-A 66 (UF 1588) lade ich alle Teilnehmer gemäß § 21 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBI. I S. 546) - in der derzeit geltenden Fassung - zu einer Teilnehmerversammlung am
Montag, den 27.10.2025 um 19:00 Uhr
in das Dorfgemeinschaftshaus Dorfborn,
Wasserkuppenstraße 2 in 36119 Neuhof-Dorfborn
ein.
Teilnehmer sind alle Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichgestellten Erbbauberechtigten.
Tagesordnung
- Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
- Informationen zum Flurbereinigungsverfahren
Hinsichtlich der Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft wird auf folgendes hingewiesen:
Am 07.12.2005 wurde der aus drei Mitgliedern (§ 21 Abs. 1 FlurbG) und drei Stellvertretungen (§ 21 Abs. 5 FlurbG) bestehende Vorstand der Teilnehmergemeinschaft auf unbestimmte Zeit gewählt. Durch eine Änderung der gesetzlichen Grundlage sind Wahlperioden mit einer Dauer von sieben Jahren eingeführt worden. Gemäß § 3 i. V. m. § 14 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz (HAGFlurbG) vom 29.11.2010, zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.02.2018, endet die Amtszeit des aktuellen Vorstandes spätestens zum 31.12.2025. Daher ist der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft neu zu wählen.
Wahlberechtigt sind alle im Wahltermin anwesenden Teilnehmer oder deren Bevollmächtigte. Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigter hat eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Sofern ein Wahlberechtigter durch Vollmacht mehrere Personen vertritt, hat er ebenfalls insgesamt nur eine Stimme.
Die Teilnehmenden des Wahltermins werden gebeten, Dokumente zum Nachweis der Wahlberechtigung bereitzuhalten (z. B. Personalausweis, evtl. zeitnaher Grundbuchauszug, Erbfolgennachweis). Bevollmächtigte haben eine amtlich oder öffentlich beglaubigte Vollmacht vorzulegen.
Wählbar sind auch Personen, die nicht am Verfahren beteiligt sind. Ebenso können auch am Wahltermin abwesende Personen gewählt werden, wenn die Bereitschaft hierzu schriftlich im Wahltermin vorgelegt wird. Gewählt sind diejenigen, die die meisten Stimmen erhalten.
Bekanntmachung
Diese Einladung wird in den Flurbereinigungsgemeinden Neuhof und Eichenzell sowie in den angrenzenden Städten und Gemeinden Fulda, Künzell, Ebersburg, Kalbach, Flieden, Steinau a. d. Straße, Freiensteinau, Hosenfeld und Großenlüder öffentlich bekannt gemacht.
Darüber hinaus ist diese Einladung über die Internetadresse https://www.hvbg.hessen.de/UF1588 abrufbar.
Datenschutz
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
Fulda, den 26.09.2025
Amt für Bodenmanagement Fulda
- Flurbereinigungsbehörde -
Im Auftrag
gez. Witte
(Verfahrensleiter)