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Öffentliche Auslegung:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 36, Ortsteil Eichenzell, „Mühlenquartier“ liegt einschl. der Begründung mit Umweltbericht zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom
16. Juli 2025 bis einschl. 15. August 2025
aus.
Bauleitplanung der Gemeinde Eichenzell
Bebauungsplan Nr. 36, Ortsteil Eichenzell, "Mühlenquartier"
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eichenzell hat in ihrer Sitzung am 31.03.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 36, Ortsteil Eichenzell „Mühlenquartier“ aufzustellen.
Planungsziel:
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 16.000 m² und grenzt an drei Seiten an die bestehende Bebauung des Kernortes Eichenzell an. Ein Teil des Gebietes ist bereits bebaut. Ein Bebauungsplan besteht nicht. Das Gelände fällt nach Westen hin ab und wird dort durch den ehemaligen Mühlgraben begrenzt. Ziel des Bebauungsplans ist es, hier ein Mischgebiet gemäß § 6 Baunutzungsverordnung sowie ein dörfliches Wohngebiet gemäß § 5a BauGB zu etablieren, um so eine Bebauung der bestehenden Baulücken zu erleichtern und planungsrechtlich zu sichern. Damit wird dem Ziel der Gemeinde Eichenzell, einen Teil des Wohnraumbedarfs über eine Innenverdichtung zu erreichen, entsprochen. Grundlage der Planung ist ein zweistufiges Regelverfahren. Es besteht für das gesamte Plangebiet eine Deckung mit dem Flächennutzungsplan.
Plangebiet:
Das Plangebiet liegt südlich des historischen Ortskerns des Kernortes Eichenzell und ist in Teilen bebaut.
Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Gemarkung Eichenzell, Flur 10, Flurstück 133/5, 204/3, 211/3, 211/4, 212/1, 213/1, 214/2, 219/3, 219/4, 222/2, 223/5, 228/3, 228/7, 228/8, 232/3, 286/6 sowie Flurstück 518/228.
Öffentliche Auslegung:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 36, Ortsteil Eichenzell, „Mühlenquartier“ liegt einschl. der Begründung mit Umweltbericht zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom
16. Juli 2025 bis einschl. 15. August 2025
im Treppenhaus der Gemeindeverwaltung Eichenzell, Bauverwaltung, Schlossgasse 7 A, 36124 Eichenzell, während der nachfolgend genannten Dienststunden öffentlich aus:
Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
Montag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und
Mittwoch von 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr,
sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag oder arbeitsfreier Tag fällt. Bei Bedarf ist mit Terminvereinbarung eine Einsichtnahme auch außerhalb der Sprechzeiten möglich. Terminvereinbarung unter Tel.-Nr. 06659/979-164.
Während der Beteiligungsfrist hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die anstehende Planung, insbesondere ihre Ziele, Zwecke und Auswirkungen zu informieren, die Planung mit dem zuständigen Mitarbeiter zu erörtern und sich dazu mündlich oder schriftlich zu äußern; wünscht ein Bürger die Protokollierung seiner Äußerung, so kann dies geschehen.
Die Abgabe einer Stellungnahme kann über das Fachportal der Gemeinde Eichenzell erfolgen. Sie erreichen das Fachportal über den folgenden Link unter Angabe der Postleitzahl:
https://he.bauleitplanung-online.de/
Die Abgabe der Stellungnahme ist auch auf dem Postweg sowie über das Mail-Funktionspostfach bauleitplanung@eichenzell.de unter dem Betreff „BPlan Nr. 36 Eichenzell - Mühlenquartier“ möglich.
Umweltbezogene Stellungnahmen:
Es liegen folgende, nach Einschätzung der Gemeinde Eichenzell wesentlichen umweltbezogenen Unterlagen zur Einsichtnahme vor:
[1] Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 36, OT Eichenzell „Mühlenquartier“, Gemeinde Eichenzell.
[2] Landschaftsplan der Gemeinde Eichenzell
[3] Stellungnahme des RP Kassel, FD Grundwasserschutz vom 21.11.2023 mit Aussagen zu Schutzgebieten, Hochwasserschutz
Einsichtnahme im Internet:
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf des Bebauungsplanes einschl. der Begründung, können auch auf der Internetseite der Gemeinde Eichenzell unter: https://www.eichenzell.de Kategorie „Bauen und Wohnen“, Unterpunkt „Bauplanung“ „Veröffentlichungen Bebauungspläne“ eingesehen und heruntergeladen werden.
Hinweise:
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Eichenzell deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4 a Abs. 6 BauGB).
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Eichenzell, den 11.07.2025
Peter Happ
Erster Beigeordneter
Bebauungsplan Nr. 38, Gemarkung Eichenzell/Gemarkung Welkers „Technologiepark Eichenzell – Welkers“
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
Die Gemeinde Eichenzell hat in Ihrer Sitzung am 15.05.2025 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 38, Gemarkung Eichenzell/Gemarkung Welkers „Technologiepark Eichenzell-Welkers“ gemäß § 3 Abs.2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB nach den Vorgaben des Baugesetzbuches öffentlich auszulegen.
Planungsziel:
Das Gebiet soll als Technologiepark entwickelt werden, da es aufgrund seiner spezifischen Lage nur Nutzungen zulässt, die ohne gesteigertes Verkehrsaufkommen auskommen. Dagegen ist das Potential für eine weitere gewerbliche oder industrielle Nutzung gering, da die zu erwartenden Grundstückszuschnitte zu klein sind, und weitere Beschränkungen aus der Verkehrsbelastung und den sonstigen Emissionen zu erwarten sind.
Durch die gestiegene Anzahl an Solar-Freiflächen-Anlagen im Gemeindegebiet erfolgt derzeit eine koordinierte Leitungs- und Kabelführung aller bekannten Projektierer unter Leitung der Gemeinde Eichenzell. Der Kabelverlauf erfolgt unmittelbar östlich des Geltungsbereiches, sodass hier ökologisch sinnvolle Synergien zwischen der Erzeugung erneuerbarer Energien und dem Betrieb energieintensiver Tech-Firmen genutzt werden sollen.
Die zukünftige Nutzungsart wird aufgrund der spezifischen Anforderungen und Bedingungen des Geltungsbereichs als „sonstiges Sondergebiet“ nach § 11 BauNVO festgesetzt. Sonstige Sondergebiete sind immer dann darzustellen und festzusetzen, wenn sie sich von den Baugebieten nach §§ 2 bis 10 wesentlich unterscheiden (§ 11 Abs. 1 BauNVO). Für sonstige Sondergebiete sind die Zweckbestimmung und die Art der Nutzung darzustellen und festzusetzen.
Mit der Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit Zweckbestimmung soll außerdem ausgeschlossen werden, dass sonstige gewerbliche oder industrielle Nutzungen angesiedelt werden oder das Grundstücke reine Spekulationsobjekte werden. Die zulässige Nutzung wird daher auf Rechenzentren und Batteriespeicheranlagen sowie deren notwendige Nebenanlagen beschränkt. Der Übergang in die freie Landschaft soll durch den Erhalt der bestehenden Baumreihe sichergestellt werden.
Plangebiet:
Der Geltungsbereich umfasst die Gemarkung Eichenzell, Flur 19, Flurstück 65/1, 63/2, 63/1, 65/2 und 38/3 sowie Gemarkung Welkers, Flur 19, Flurstück 15/2, 13/1, 17/2 und 11/1 teilweise.
Der Geltungsbereich misst eine Fläche von ca. 2,5 ha.
Einsichtnahme:
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 38, Gemarkung Eichenzell/Welkers „Technologiepark Eichenzell-Welkers“ liegt einschließlich der Begründung mit Umweltbericht zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom
16. Juli 2025 bis einschließlich 15. August 2025
im Treppenhaus der Gemeindeverwaltung Eichenzell, Bauverwaltung, Schlossgasse 7 A, 36124 Eichenzell, während der nachfolgend genannten Dienststunden öffentlich aus:
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
Montag, Dienstag und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
Mittwoch von 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr.
Bei Bedarf ist mit Terminvereinbarung eine Einsichtnahme auch außerhalb der Sprechzeiten möglich. Terminvereinbarung unter Tel.-Nr. 06659/979-164.
Während der Beteiligungsfrist hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die anstehende Planung, insbesondere ihre Ziele, Zwecke und Auswirkungen zu informieren, die Planung mit dem zuständigen Mitarbeiter zu erörtern und sich dazu mündlich oder schriftlich zu äußern; wünscht ein Bürger die Protokollierung seiner Äußerung, so kann dies geschehen. Auch interessierte Kinder oder Jugendliche sind aufgefordert, sich zu den Planungen zu äußern.
Die Abgabe einer Stellungnahme kann über das Fachportal der Gemeinde Eichenzell erfolgen.
Umweltrelevante Informationen:
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind die folgenden umweltbezogenen Informationen:
Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplanentwurfs Nr. 38, OT Eichenzell "Technologiepark Eichenzell - Welkers"
Landschaftsplan der Gemeinde Eichenzell von 2015
Flächennutzungsplan der Gemeinde Eichenzell
Habitat- und Artenschutzgutachten, erstellt durch den Fachbiologen Torsten Kirchner
Stellungnahme des Landkreises Fulda, Untere Naturschutzbehörde zum Thema Habitatbäume, Ausgleichsbilanz und Ersatzmaßnahmen
RP Kassel, FD Gewässer/Hochwasserschutz zum Thema Oberirdische Gewässer
Online-Beteiligung:
Die Abgabe einer Stellungnahme kann über das Fachportal der Gemeinde Eichenzell erfolgen. Sie erreichen das Fachportal über den folgenden Link unter Angabe der Postleitzahl:
https://he.bauleitplanung-online.de/
Die Abgabe der Stellungnahme ist auch auf dem Postweg sowie über das Mail-Funktionspostfach bauleitplanung@eichenzell.de unter dem Betreff „BPlan Nr. 38 Eichenzell - Technologiepark" möglich.
Hinweise:
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Eichenzell deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4 a Abs. 6 BauGB).
Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Eichenzell, den 11.07.2025
Peter Happ
Erster Beigeordneter