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Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs
Die Gemeinde Eichenzell stellt einen neuen Onlineservice zur Anzeige von Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr zur Verfügung.
Parkausweise
Verkehrsregelnde Maßnahmen nach § 45 StVO- Antrag und Genehmigung
Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO
Es gibt verschiedene Arten von Sondernutzungen. Die Anbringung von Plakaten auf öffentlicher Verkehrsfläche stellt genauso eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar, wie die das Aufstellen von Tischen und Stühlen (Außengastronomie) auf öffentlicher Fläche.
Thomas Gernhardt
Leiter Ordnungsamt
Telefon: 06659 / 979-187
Bianca Goldman
Stellv. Leiterin Ordnungsamt
Telefon: 06659 / 979-184