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Dorferneuerung Rothemann + Welkers

Programmjahr 2018

Zu Beginn des Jahres 2015 ist eine neue Richtlinie für die Förderprogramme der regionalen Entwicklung in Kraft getreten. Damit wird das Dorfentwicklungsprogramm an den neuen Entwicklungsplan ländlicher Raum (EPLR 2014-2020) angepasst. In der Folge ergeben sich einige Änderungen der Fördermodalitäten. Für Fördermaßnahmen an privaten Wohn- und Nebengebäuden gilt folgendes: Der Fördersatz wird von bisher 30 % auf 35 % angehoben und der Maximalzuschuss erhöht sich von 30.000 EUR auf jetzt 45.000 EUR pro Förderobjekt. Die Mehrwertsteuer zählt grundsätzlich nicht mehr zu den förderfähigen Kosten. Ein Förderantrag kann nur gestellt werden, wenn die Nettokosten der Maßnahme mindestens 10.000 EUR betragen. Im laufenden Jahr konnten bereits einige Bewilligungen auf Grundlage dieses neuen Richtlinienentwurfs ausgesprochen werden. Einmal im Jahr werden die Arbeitskreismitglieder über den Fortgang der Dorfentwicklung in Rothemann und Welkers informiert.

Bauherren und Hauseigentümer, die noch im Jahr 2018 Veränderungen an Wohn- und Nebengebäuden bzw. einen Neubau in den Fördergebieten von Rothemann und Welkers planen, können sich weiterhin regelmäßig über mögliche Förderungen durch das Dorfentwicklungsprogramm informieren lassen. Die Beratung ist kostenlos, unabhängig von der Förderfähigkeit der Maßnahme. Dabei geht es um Fragen zur Sanierung, Umnutzung, gestalterischen Anpassungen bestehender Gebäude sowie um Fragen zur Förderfähigkeit von Ersatzbauten oder Lückenschließungen innerhalb des Fördergebietes.

Eine Beratung ist die Voraussetzung für das Stellen eines Förderantrags. Die geplanten Arbeiten müssen eine wesentliche gestalterische und funktionale Verbesserung der Gebäude und des Ortsbildes bewirken. Die Rückbesinnung auf bauhandwerkliche Traditionen, die Verwendung natürlicher und regionaler Materialien und die Gestaltung entsprechend der überlieferten Formen, insbesondere bei der Sanierung historischer Gebäude, sind wichtige Kriterien der Dorferneuerung. Alle Arbeiten müssen fachgerecht ausgeführt werden.

Wichtig: Es können nur Leistungen gefördert werden, für die ein Bewilligungsbescheid erteilt wurde, eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich.

Dorfentwicklung hat in Rothemann und Welkers noch eine Laufzeit bis zum Jahr 2019. Das bedeutet, bis spätestens 30.09.2018 muss der Förderantrag vollständig vorliegen.

Bürger, die interessiert sind im Förderzeitraum bauliche Maßnahmen an ihren Gebäuden durchzuführen, sollten jetzt einen Beratungstermin vereinbaren und sich über die Fördermöglichkeiten beraten lassen.

Der letzte Beratungstermin findet am 05.09.2018 statt. Anmeldungen hierfür nimmt die Gemeindeverwaltung Eichenzell oder der Fachdienst Dorferneuerung/Ländliche Entwicklung beim Landkreis Fulda entgegen.

Für das Jahr 2018 sind keine weiteren Beratungstermine vorgesehen.

Ansprechpartner/in der Gemeinde Eichenzell
Silvia Barth, Tel.: 06659 979-66, E-Mail: silvia.barth@eichenzell.de
Nico Schleicher, Tel.: 06659 979-65, E-Mail: nico.schleicher@eichenzell.de
oder
Landkreis Fulda
DER LANDRAT
Fachdienst – Regionalentwicklung
Sachgebiet – Förderung, Mobilität und neue Technologien
Helmut Vogler
Wörthstraße 15
36037 Fulda
Tel.: 0661 6006-767
E-Mail: helmut.vogler@landkreis-fulda.de


Dorfentwicklungskonzept Rothemann und Welkers

Ansprechpartner/innen:

Nico Schleicher

Leiter Bauverwaltung

Telefon: 06659 / 979-65

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