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Einbürgerung

Einbürgerungen

Deutsche Staatsangehörigkeit

Sie sind Ausländer/-in, wohnen mit Hauptwohnsitz in Eichenzell und möchten die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben?

Dann sind Sie beim Bürgerbüro der Gemeinde Eichenzell an der richtigen Adresse.

Im Folgenden geben wir Ihnen einige grundlegende Informationen über die Einbürgerungsmöglichkeiten.


Welche Einbürgerungsmöglichkeiten gibt es?

-Anspruchseinbürgerung gem. § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) für Ausländer mit mind. 8 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt

-Ermessenseinbürgerung gem. § 8 StAG für Ausländer, die noch nicht alle Voraussetzungen des § 10 StAG erfüllen

-Ermessenseinbürgerung gem. § 9 StAG für Ausländer mit deutschem Ehegatten

 

Allgemeine Information zur Einbürgerung

Ein eigener Einbürgerungsantrag kann mit Vollendung des 16. Lebensjahres gestellt werden. Für minderjährige Kinder kommt eventuell eine Miteinbürgerung zusammen mit dem Eltern bzw. dem sorgeberechtigten Elternteil in Betracht.

Sofern alle Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllt sind, wird entweder eine Einbürgerungszusicherung für die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit erteilt oder gleich die Einbürgerungsurkunde ausgestellt.

Für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ist es im Normalfall erforderlich, die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben. Ausnahmen gelten z.B. für politisch Verfolgte.

 

Die Einbürgerungsgebühr beträgt 255,-- Euro, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder 51,-- Euro.

 

Voraussetzungen

Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

 

-Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, Unions- oder Schweizerbürger

-mindestens acht Jahre Inlandsaufenthalt

-Unterhaltsfähigkeit

-ausreichende Deutschkenntnisse

-staatsbürgerliches Grundwissen

-keine Mehrstaatigkeit

-nicht bestraft Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes

-keine Anhaltspunkte für eine extremistrische oder terroristische Betätigung

Für besondere Fallkonstellationen gibt es besondere Einbürgerungsgrundlagen, über die die Einbürgerungsbehörden und die unteren Verwaltungsbehörden beraten.

 

Rechtsgrundlagen

§§ 8, ff.Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)


Ansprechpartner/innen:

Gerlinde Schnopp

Telefon: 06659 / 979-40

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