Liebe Bürgerinnen und Bürger,
am 15. März 2026 findet in Hessen die allgemeine Kommunalwahl statt.
In Eichenzell werden dabei folgende Gremien neu gewählt:
Kreistag
Gemeindevertretung
neun Eichenzeller Ortsbeiräte
Briefwahl
Ab Montag, 02.02.2026, können Sie die Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro oder mit dem Online-Wahlscheinantrag beantragen.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit direkt im Bürgerbüro zu wählen.
Wichtiger Hinweis: Nach dem 10.03.2026 um 23:59 Uhr ist eine Beantragung der Briefwahlunterlagen nur noch persönlich im Bürgerbüro bis Freitag, den 13.03.2026 um 13:00 Uhr möglich!
In gesonderten Ausnahmefällen (bei nachgewiesener und plötzlicher Erkrankung) ist dies auch noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, möglich.
Damit Ihre Stimme gezählt wird, müssen die Briefwahlunterlagen (orangener Wahlbrief) bis zum 15.03.2026 um 18:00 Uhr beim Wahlamt der Gemeinde Eichenzell eingegangen sein.
Sollten Sie bis zum 22.02.2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Wahlamt unter wahlamt@eichenzell.de oder in dringenden Fällen gerne telefonisch unter 06659 979-125 bzw. 06659 979-138.
Stellen Sie Ihren Antrag möglichst frühzeitig, damit die Briefwahlunterlagen rechtzeitig zugestellt werden können.
Schritt für Schritt - so funktioniert die Briefwahl
Wer darf wählen?
Sie müssen in einem Wählerverzeichnis der Gemeinde Eichenzell eingetragen sein.
Sie sind nur dann im Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie am Stichtag 01.02.2026 mit Hauptwohnung im Melderegister der Gemeinde Eichenzell gespeichert waren.
Wahlberechtigt sind:
Deutsche Staatsangehörige sowie
Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union,
die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens sechs Wochen in der Gemeinde Eichenzell wohnen.
Wohnungsänderungen ab den 1. Februar 2026
Wahlgebiet ist
bei der Wahl des Kreistags der Landkreis,
bei der Wahl der Gemeindevertretung die Gemeinde,
bei der Wahl des Ortsbeirats der Ortsbezirk.
Sollten Sie nach dem 1. Februar 2026 aus einem dieser Wahlgebiete weggezogen sein, haben Sie das Wahlrecht für die betreffende Kommunalwahl verloren und können an dieser Wahl nicht teilnehmen. Ihr Wahlrecht bleibt allerdings für die Kommunalwahl bestehen, deren Wahlgebiet Sie durch den Umzug nicht verlassen haben.
Sind Sie von einer Gemeinde des Landkreis Fulda nach Eichenzell gezogen, bleiben Sie also für die Wahl des Kreistags wahlberechtigt, nicht jedoch für die Wahl der Gemeindevertretung und des Ortsbeirats. Melden Sie sich in diesem Falle erst nach dem 1. Februar 2026 bei der hiesigen Meldebehörde an, bleiben Sie mit Ihrem Kreiswahlrecht im Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde eingetragen und können am Wahltag in Ihrem früheren Wahlraum an der Kreiswahl teilnehmen oder sich von Ihrem früheren Wahlamt rechtzeitig Briefwahlunterlagen ausstellen lassen.
Wenn Sie dagegen für die Kreiswahl bereits hier wählen wollen, müssen Sie spätestens bis zum 22. Februar 2026 zusätzlich zu Ihrer Anmeldung bei der Meldebehörde schriftlich Ihre Eintragung in das entsprechende Wählerverzeichnis beantragen; Sie werden dann aus dem Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde gestrichen.
Bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde, von einem Ortsbezirk in einen anderen, bleiben Sie für die Wahl der Gemeindevertretung und des Kreistags wahlberechtigt, nicht jedoch für die Wahl des Ortsbeirats. Melden Sie sich in diesem Fall erst nach dem 1. Februar 2026 um, bleiben Sie in Ihrem alten Wählerverzeichnis eingetragen; eine Eintragung in das neue Wählerverzeichnis auch auf Antrag ist nicht möglich.
Wenn Sie abgemeldet waren (Wohnsitzlos) und dieser Sachverhalt nun berichtigt wurde sind Sie nicht automatisch wahlberechtigt. Um an der Kommunalwahl teilnehmen zu können, müssen Sie bis 27.02.2026 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen.
Bitte wenden Sie sich bei den oben aufgeführten Punkten an das Wahlamt der Gemeinde Eichenzell.
Stimmabgabe
Wie viele Stimmen habe ich?
Sie haben so viele Stimmen, wie Vertreterinnen und Vertreter für den Kreistag, die Gemeindevertretung oder einen der Ortsbeiräte zu wählen sind.
Demnach ergeben sich für die Wahlen:
Kreistag - 81 Stimmen
Gemeindevertretung - 37 Stimmen
Ortsbeirat Büchenberg - 7 Stimmen
Ortsbeirat Döllbach - 5 Stimmen
Ortsbeirat Eichenzell - 9 Stimmen
Ortsbeirat Kerzell - 7 Stimmen
Ortsbeirat Löschenrod - 7 Stimmen
Ortsbeirat Lütter - 7 Stimmen
Ortsbeirat Rönshausen - 7 Stimmen
Ortsbeirat Rothemann - 7 Stimmen
Ortsbeirat Welkers - 7 Stimmen
Wie kann ich meine Stimmen auf dem Stimmzettel verteilen?
Sie können Ihre Stimmen einzeln an beliebige Bewerberinnen und Bewerber auf dem Stimmzettel vergeben. Dabei dürfen Sie auch Personen aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Listen) auswählen; dieses Verfahren nennt man „Panaschieren“. Jeder Bewerberin und jedem Bewerber Ihrer Wahl können Sie von Ihren Stimmen eine, aber auch zwei oder höchstens drei Stimmen geben; das Anhäufen von zwei oder drei Stimmen auf eine Kandidatin oder einen Kandidaten nennt man „Kumulieren“. Beide Möglichkeiten können auch gleichzeitig genutzt werden. Achten Sie darauf, dass Sie hierbei Ihre Gesamtstimmenzahl nicht überschreiten.
Muss ich Stimmen einzeln vergeben?
Nein. Wenn Sie einer Liste, so wie sie auf dem Stimmzettel abgedruckt ist, insgesamt und unverändert Ihr Vertrauen schenken wollen, können Sie Ihre Stimmen auch komplett abgeben, indem Sie diese Liste in dem dafür vorgesehenen Kreis in der Kopfleiste ankreuzen. Das Listenkreuz bewirkt, dass bei der Auszählung die Bewerberinnen und Bewerber dieser Liste in der dort genannten Reihenfolge von oben nach unten jeweils eine Stimme erhalten. Sind danach noch nicht alle Stimmen vergeben, weil auf der Liste weniger Namen stehen als Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind, wird die beschriebene Stimmenverteilung von oben nach unten so lange wiederholt, bis alle Ihre Stimmen aufgebraucht sind oder jede Kandidatin und jeder Kandidat der von Ihnen angekreuzten Liste die höchstzulässige Zahl von drei Stimmen erhalten hat.
Kann ich auch nur einen Teil meiner Stimmen einzeln vergeben?
Ja. Sie können auch nur einen Teil Ihrer Stimmen an einzelne Bewerberinnen und Bewerber vergeben. Damit in diesem Fall der Rest Ihrer Stimmen nicht verfällt, können Sie zusätzlich zur Vergabe von Einzelstimmen eine Liste in dem dafür vorgesehenen Kreis in der Kopfleiste ankreuzen. Durch dieses Listenkreuz kommen Ihre restlichen Stimmen der angekreuzten Liste zugute: Diese Stimmen werden den Kandidatinnen und Kandidaten der Liste von oben nach unten in der Weise zugeteilt, dass alle die, die von Ihnen weniger als drei Einzelstimmen bekommen haben, eine weitere Stimme erhalten bis alle Ihre Stimmen verteilt sind oder alle nicht gestrichenen Bewerberinnen und Bewerber der angekreuzten Liste drei Stimmen haben.
Kann ich Bewerberinnen und Bewerber streichen?
Ja. Falls Sie eine Liste in der Kopfleiste angekreuzt haben, können Sie einzelne Namen aus dieser Liste streichen. Dies führt dazu, dass die gestrichenen Bewerberinnen und Bewerber keine Ihrer Stimmen erhalten.
Gibt es sonst noch etwas zu beachten?
Eigentlich nur Selbstverständlichkeiten: Vergeben Sie nicht mehr Stimmen, als Ihnen zustehen. Kreuzen Sie nicht mehr als eine Liste an. Geben Sie keinem Kandidaten mehr als drei Stimmen. Sie riskieren sonst, dass ein Teil Ihrer Stimmen verloren geht oder Ihre Stimmabgabe insgesamt ungültig ist.
Musterstimmzettel

Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge - Gemeindevertretung (PDF)
Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge - Ortsbeirat (PDF)