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Gewerbeamt

GEWERBERECHT

Die Gewerbefreiheit, der Zugang zur gewerblichen Tätigkeit für jedermann, ist eines der ältesten bürgerlichen Rechte. Begrenzt wird sie durch das sogenannte Gewerberecht, das besondere Anforderungen an den Gewerbetreibenden stellt.

Grundlage des Gewerberechts ist die Gewerbeordnung, die allgemeine Vorschriften für Gewerbetreibende enthält und von verschiedenen Spezialgesetzen (z.B. Gaststättengesetz, Handwerksordnung) ergänzt wird.

Ein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung ist jede erlaubte, selbständige, auf Gewinn gerichtete und auf Dauer angelegte Tätigkeit. Ausgenommen sind die Urproduktion (Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau, Weinbau, Bergbau), freie Berufe (z.B. Ärzte, Architekten, Steuerberater, Rechtsanwälte, Künstler) und die bloße Verwaltung und Nutzung eigenen Vermögens.

Weitere Infos zu den Themen:

erhalten Sie über den Landkreis Fulda: 

Kontakt:

Landkreis Fulda
Gewerbe
Wörthstraße 15
36037 Fulda

Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-0
Fax: 0661 6006-1390
E-Mail: ordnungsrecht(at)landkreis-fulda.de


Ansprechpartner/innen:

Thomas Gernhardt

Leiter Ordnungsamt

Telefon: 06659 / 979-87

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Bianca Goldman

Telefon: 06659 / 979-84

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