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Liebe Bürgerinnen und Bürger,
am Freitag, den 27. März 2026 hat der Wahlausschuss in seiner Sitzung die Ergebnisse der Kommunalwahl endgültig festgestellt.
Diese werden hiermit öffentlich bekannt gemacht:
Bekanntmachung des endgültigen Ergebnis - Gemeindevertretungswahl (PDF)
Bekanntmachung des endgültigen Ergebnis - Ortsbeiratswahlen (PDF)
Weiterhin besteht die Möglichkeit die Ergebnisse unter wahlen.eichenzell.de einzusehen.
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann, gemäß § 25 KWG in Verbindung mit § 55 Abs. 1 KWO, jeder Wahlbe- rechtigte des Wahlkreises, binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekannt- machung des Wahlergebnisses, schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch beim Wahlleiter der Gemeinde Eichenzell, Herrn Marco Schlender, Schlossgasse 4, 36124 Eichenzell, Tel.: 06659 979-125, erheben. Der Einspruch ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Der Einspruch eines Wahlberechtig- ten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn 1% der Wahlberechtig- ten unterstützen. Die Frist zur Erhebung von Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl läuft vom Tag der Bekanntmachung an.
Eichenzell, den 01.04.2026
gez. Marco Schlender
Hauptamtsleiter