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31.03.2026

Bekanntmachung der endgültigen Ergebnisse der Kommunalwahl

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

am Freitag, den 27. März 2026 hat der Wahlausschuss in seiner Sitzung die Ergebnisse der Kommunalwahl endgültig festgestellt.

Diese werden hiermit öffentlich bekannt gemacht:

Bekanntmachung des endgültigen Ergebnis - Gemeindevertretungswahl (PDF)

Bekanntmachung des endgültigen Ergebnis - Ortsbeiratswahlen (PDF)

Weiterhin besteht die Möglichkeit die Ergebnisse unter wahlen.eichenzell.de einzusehen.

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann, gemäß § 25 KWG in Verbindung mit § 55 Abs. 1 KWO, jeder Wahlbe- rechtigte des Wahlkreises, binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekannt- machung des Wahlergebnisses, schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch beim Wahlleiter der Gemeinde Eichenzell, Herrn Marco Schlender, Schlossgasse 4, 36124 Eichenzell, Tel.: 06659 979-125, erheben. Der Einspruch ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Der Einspruch eines Wahlberechtig- ten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn 1% der Wahlberechtig- ten unterstützen. Die Frist zur Erhebung von Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl läuft vom Tag der Bekanntmachung an.

Eichenzell, den 01.04.2026

gez. Marco Schlender

Hauptamtsleiter