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Bauleitpläne im Verfahren

Bebauungsplan Nr. 18, Ortsteil Welkers "Bucheller"

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Zeitraum: 8. Oktober 2026 bis einschließlich 2. November 2026

Unterlagen: https://he.bauleitplanung-online.de/plan/bebauungsplan-bucheller


Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 37, Ortsteil Eichenzell „Nördliches Steinfeld – 1. Änderung“

Anlass der Planung
Der rechtskräftige Bebauungsplan zeigt in seiner städtebaulichen Konzeption Defizite, die sich vor allem aus den veränderten Bedingungen im Bausektor ergeben. Das klassische Einfamilienhaus wird in der Gemeinde Eichenzell kaum noch nachgefragt, womit ein Teil der städtebaulichen Konzeption des Bebauungsplans an der nachgefragten Baustruktur vorbeigeht. Insbesondere das Maß der baulichen Nutzung (GRZ I und und II, GFZ) ist zu gering gewählt und stellt Bauherren vor erhebliche Probleme. Daher soll der Bebauungsplan in Maß der baulichen Nutzung sowie der Baugrenze angepasst werden. Nur so kann eine effiziente und zeitgemäße Bebauung gewährleistet werden.

Der bestehende Bebauungsplan wird überplant und verliert seine Rechtskraft. Seine Festsetzungen sollen, soweit möglich und angebracht, in den neuen Bebauungsplan integriert werden.

Lage und Umgriff der Planung
Der Geltungsbereich umfasst die folgenden Grundstücke in der Gemarkung Eichenzell: Flur 16, Flurstück 148, 148/1, 149, 150, 162, 152, 153, 154, 155, 151, 156, 157, 158, 159, 160, 161, 163, 166, 167, 168, 169, 164, 165, 170, 171, 172, 173, 174, 175, 176, 177, 178, 179, 180, 181, 182, 35/3 (teilweise), 33/1.

Planungsziele
Der Bebauungsplan soll die folgende Planungsziele umsetzen:

- Anpassung der Grundflächen, der Geschossflächenzahl I und II sowie der Baugrenze

Planverfahren
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt.

Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB kann im vereinfachten Verfahren von der frühzeitigen Errichtung und Erörterung nach § 3 BauGB abgesehen werden. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung abgesehen (§ 13 Abs. 3 BauGB).

Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Unterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den allgemeinen Zielen und Zwecken sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann, werden vom

30.09.2026 bis 31.10.2026

Im Sitzungsraum der Bauverwaltung der Gemeinde Eichenzell, Schlossgasse 7a, 36124 Eichenzell während der Dienststunden zur Einsicht bereitgehalten.

Diese sind:

Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
Montag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und
Mittwoch von 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr,

sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag oder arbeitsfreier Tag fällt. Bei Bedarf ist mit Terminvereinbarung eine Einsichtnahme auch außerhalb der Sprechzeiten möglich. Terminvereinbarung unter Tel.-Nr. 06659/979-164.

Die Unterlagen zum Bebauungsplan sowie die Datenschutzhinweise zur Öffentlichkeitsbeteiligung werden zudem auf dem Fachportal der Gemeinde Eichenzell veröffentlicht.

Nutzen Sie gerne unsere Fachplattform:

https://he.bauleitplanung-online.de/plan/c7505e9e-6bc5-4cca-99be-4f28411e0628


Informationen aus der Bauabteilung


Informationen zum Datenschutz in der Bauleitplanung


Ansprechpartner/innen:

Thomas Schmidt

Telefon: 06659 / 979-164

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Kathrin Ebert

Telefon: 06659 / 979-167

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