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05.11.2026

Hinweise für die gemeindlichen Friedhöfe

Zur Vermeidung von Frostschäden an Wasserleitungen, Wasserhähnen und Schöpfgefäßen und den damit verbundenen Reparatur- und Folgekosten wird mit Beginn der Frostperiode das Gießwasser abgestellt und die Leitungen und Schöpfbecken entleert. Das Wasser bleibt so lange abgestellt, bis im Frühling keine Frostschäden, besonders durch Nachtfröste, mehr zu erwarten sind.

Wir bitten um Verständnis, dass während dieses Zeitraums das Wasser nicht erneut an- bzw. abgestellt wird.