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Gaststätten

Vorübergehender Betrieb eines Gaststättengewerbes

Hessisches Gaststättengesetz (HGastG)

 

Seit 01.05.2012 ist das Hessische Gaststättengesetz in Kraft getreten. Es ersetzt das alte Gesetz des Bundes.

Das Gesetz hat auch Auswirkungen auf die hiesigen Vereine und alle anderen die –vorübergehend- einen Gaststättenbetrieb (Vereinsfest, Musikfest etc.) ausüben wollen. Wer aus solchem besonderen Anlass heraus Getränke und zubereitete Speisen verkaufen will, brauchte bisher eine sogenannte Schankerlaubnis bzw. Gestattung.

Diese „Schankerlaubnis“ wurde abgeschafft und durch eine Anzeigepflicht ersetzt.

Die Anzeige ist nach § 6 des Gesetzes spätestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei der Gemeinde Eichenzell-Ordnungsamt einzureichen. Dabei sind anzugeben:

1)   Name und Adresse des Veranstalters

2)   Ort und Zeitraum der Veranstaltung

3)   Getränke und Speisen, die verabreicht werden sollen

4)   Voraussichtliche Anzahl der Besucher

Das entsprechende Formular (2 Seiten) kann über unten angeführte Links heruntergeladen werden.

Die Anzeigen werden nach Prüfung an das Landratsamt Fulda – Fachbereiche: Lebensmittelüberwachung und Gewerbeprüfdienst sowie die Polizei in Fulda und das Finanzamt in Fulda weitergeleitet.

Gemäß §§ 2 und 4 Hessisches Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit der Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landentwicklung vom 19.12.2012 (Gebührennummer 2244) werden für die Entgegennahme Ihrer Anzeige Gebühren in Höhe von 25,00 EUR festgesetzt.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Sperrzeitverkürzung, die zusätzlich zu den Antragsformularen unten bereit stehen.

Zur Online-Beantragung


Ansprechpartner/innen:

Thomas Gernhardt

Leiter Ordnungsamt

Telefon: 06659 / 979-87

E-Mail senden

Bianca Goldman

Telefon: 06659 / 979-84

E-Mail senden