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Ortsbeiräte

Ortsbeiräte

Gemäß den Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Eichenzell für alle Ortsteile Ortsbeiräte eingerichtet.

Sie haben im Rahmen der Förderung der Selbstverwaltung ein Vorschlagsrecht und die Aufgabe, bei allen wichtigen Angelegenheiten, die den jeweiligen Ortsteil betreffen, mitzuwirken.

Die Mitglieder der Ortsbeiräte sind ehrenamtlich im Sinn der Hessischen Gemeindeordnung tätig. 

Sie werden von den Bürgerinnen und Bürgern des jeweiligen Ortsteiles auf die Dauer der Wahlzeit der Gemeindevertretung für 5 Jahre gewählt. 

Der Ortsvorsteher wird von den jeweiligen Ortsbeiratsmitgliedern gewählt. Er muss Mitglied des Ortsbeirates sein.